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Shape Events, Inhaberin Claudia Peters, Version 2016-03-12

 

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Shape Events, Inhaberin Claudia Peters (im folgenden Veranstalter genannt) und Teilnehmern von Tagestouren (nachfolgend Kunde genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme an einer Tour von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Kunden müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour ist, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Fahrrad sowie ausreichend Pannenausrüstung (u.a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Es ist nicht die Aufgabe oder Verpflichtung von dem Veranstalter dem Kunden im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann eine Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden durchzuführen.


§ 3 Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Anmeldung durch den Kunden erfolgt auch für alle zusätzlich genannten Teilnehmer. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch im Namen und Auftrag der zusätzlich genannten Teilnehmer – verbindlich an.

Der Vertrag wird geschlossen, wenn die Anmeldung durch den Veranstalter per E-Mail, per Fax oder mündlich bestätigt wird.

 

§ 4 Preise

Den vereinbarten Preis ersieht der Kunde in der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung. 

 

§ 5 Zahlung

Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung (vorab per Überweisung oder am Ende der Veranstaltung in bar, wenn möglich genau passend). 

 

§ 6 Durchführung

(1) Die Mindestteilnehmerzahl ist entsprechend der Tourenauswahl zu entnehmen. Eine Durchführung einer Tour bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl liegt im Ermessen von dem Veranstalter.

(2) Die maximale Gruppengröße liegt bei 14 Personen.  Bei größeren Teilnehmerzahlen erfolgt dies nach Absprache.

(3) Erscheinen angemeldete Kunden nicht zur für den Beginn vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, besteht keine Garantie auf Teilnahme.

 

§ 7 Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung beziehungsweise der Bestätigung des Veranstalters.

(2) Sonderwünsche ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Veranstalter schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

(3) Die angegebenen Sehenswürdigkeiten und Orte sind die meist und hauptsächlich angefahrenen Etappenziele. Ihr Einverständnis zum Ausweichen in Orte der engeren Umgebung muß der Veranstalter im Einzelfall ohne Abzug voraussetzen. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Tour und berechtigen den Kunden nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug.

(4) Ist der Wegfall einer Leistung durch den Veranstalter zu vertreten, so kann er diese Leistung durch eine gleichwertige Leistung ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen.  Er wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


§ 8 Widerrufsrecht & Kündigung                                                                                                   

(1) Der Veranstalter kann dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser die Tour ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört.

(2) Kündigt der Veranstalter nach § 8 Abs. 1 der Vertragsbedingungen den Vertrag mit dem Teilnehmer hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.

(3) Der Kunde ist berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch schriftlichen Widerruf an die Adresse des Veranstalters. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet der Veranstalter einen bereits entrichteten Preis an den Kunden zurück.                                                        

(4) Ein angemeldeter Kunde kann jederzeit von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung bei dem Veranstalter. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt folgende Entschädigung zu verlangen:
- bis 4 Tage vor der Tour: keine Stornierungskosten,

- 3 Tage vor der Tour: 100 % des Preises.


 
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen.

(2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet weder für Schäden, Unfälle oder dergleichen. Vor Ort ist von jedem Teilnehmer ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen.

(3) Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Kunden.

(4) Die Angaben zu körperlichen Anforderungen und Dauer der Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen stark beeinflusst werden können. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist.

(5) Sollte eine Veranstaltung aus Gründen nicht durchgeführt werden können, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann (Stromausfall, Verkehrsunfall, Streik, Naturkatastrophen u.ä.), behält sich der Veranstalter vor, von dem Vertrag vor oder während der Veranstaltung zurückzutreten. Im letzteren Fall zahlt der Kunde den anteiligen Veranstaltungspreis.

(6) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.  Der Veranstalter haftet auch nicht bei Diebstahl.

 

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Lübeck.
Claudia Peters, Friedrichstr. 44, 23562 Lübeck, Tel.: 015229233476, www.shape-events.de

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